Insolvenzsicherung der betrieblichen Altersversorgung
Beitragssatz für 2011 und Vorschuss für 2012

Der Aufsichtsrat des PENSIONS-SICHERUNGS-VEREINS hat in seiner Sitzung am 03. November dem vom Vorstand festgesetzten Beitragssatz für 2011 zugestimmt:

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Danach beträgt der Beitragssatz für 2011
der Beitragsbemessungsgrundlage.
1,90 Promille



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Ein Vorschuss für 2012 wird jetzt nicht erhoben.


Die Entscheidung über die eventuelle Erhebung
eines Vorschusses wird im ersten Halbjahr 2012
getroffen.





Mitteilung zur Festlegung des Beitragssatzes für 2011 im
Jahresbescheid

Pressemitteilung zum Beitragssatz 2011

Beitragssätze 1975 bis 2010