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Frage: Wodurch wird die Leistungspflicht des PSVaG für betriebliche Altersversorgung ausgelöst?
Antwort: Der PSVaG wird erst dann für die Ansprüche von Versorgungsberechtigten leistungspflichtig, wenn bei dem Arbeitgeber, der die betriebliche Altersversorgung gewährt, einer der in § 7 Abs. 1 BetrAVG abschließend aufgezählten Sicherungsfälle (siehe Merkblatt 300/M3) eintritt.
Nicht zu dem Katalog der in § 7 Abs. 1 BetrAVG genannten Sicherungsfälle zählen Sachverhalte wie die Betriebseinstellung oder Liquidation oder Zahlungsunwilligkeit des Arbeitgebers. Ein Anspruch gegen den PSVaG besteht in diesen Fällen nicht.
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