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Frage: Wird eine wegen Inanspruchnahme vorzeitigen Altersruhegeldes vom PSVaG gekürzte Betriebsrente mit Erreichen des 65. Lebensjahres wieder erhöht?
Antwort: Nein, die bei Eintritt des Versorgungsfalles vom PSVaG errechnete Rente wird lebenslänglich in unveränderter Höhe gezahlt.
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