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Frage: Kann der PSVaG Betriebsrentner unterstützen, wenn der Arbeitgeber die Rentenzahlungen kürzt oder einstellt, ohne dass ein Sicherungsfall vorliegt?
Antwort: Der PSVaG darf nach seiner gesetzlichen und satzungsgemäßen
Aufgabe nicht bei der Verfolgung und Durchsetzung von Versorgungsansprüchen beraten
oder mitwirken. Aus diesem Grund kann die Klärung streitiger Versorgungsangelegenheiten nur unmittelbar mit dem Arbeitgeber herbeigeführt werden, gegebenenfalls unter Inanspruchnahme anwaltlicher Hilfe.
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