Fragen und Antworten für Arbeitnehmer
FAQ

Frage:
Kann der PSVaG Betriebsrentner unterstützen, wenn der Arbeitgeber die Rentenzahlungen kürzt oder einstellt, ohne dass ein Sicherungsfall vorliegt?

Antwort:
Der PSVaG darf nach seiner gesetzlichen und satzungsgemäßen Aufgabe nicht bei der Verfolgung und Durchsetzung von Versorgungsansprüchen beraten oder mitwirken. Aus diesem Grund kann die Klärung streitiger Versorgungsangelegenheiten nur unmittelbar mit dem Arbeitgeber herbeigeführt werden, gegebenenfalls unter Inanspruchnahme anwaltlicher Hilfe.

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