Fragen und Antworten für Arbeitnehmer
FAQ

Frage:
Wird die Betriebsrente vom PSVaG künftig angepasst?

Antwort:
Grundsätzlich ist dem PSVaG eine automatische Erhöhung von Betriebsrentenzahlungen nicht möglich; die vom PSVaG festgesetzte Betriebsrente bleibt also unverändert. Eine Anpassung erfolgt nur dann, wenn der Arbeitgeber sich ausdrücklich verpflichtet hatte, die Betriebsrente nach bestimmten Kriterien unabhängig von § 16 BetrAVG zu erhöhen.

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