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Frage: Wird die Betriebsrente vom PSVaG künftig angepasst?
Antwort: Grundsätzlich ist dem PSVaG eine automatische Erhöhung von
Betriebsrentenzahlungen nicht möglich; die vom PSVaG festgesetzte Betriebsrente bleibt
also unverändert. Eine
Anpassung erfolgt nur dann, wenn der Arbeitgeber sich ausdrücklich verpflichtet hatte,
die Betriebsrente nach bestimmten Kriterien unabhängig von § 16 BetrAVG zu erhöhen.
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