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Der PENSIONS-SICHERUNGS-VEREIN Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit (PSVaG) ist
der gesetzliche Träger der Insolvenzsicherung der betrieblichen Altersversorgung. Sein
alleiniger Zweck ist die Gewährleistung der betrieblichen Altersversorgung für den Fall
der Insolvenz eines Arbeitgebers.
Betriebliche Altersversorgung in Deutschland blickt auf eine bis ins 19. Jahrhundert reichende
Tradition zurück. Ihre Ausgestaltung basiert auf der Eigenverantwortlichkeit und
Leistungsfreiheit der Unternehmen. Durch das im Dezember 1974 verabschiedete Gesetz zur
Verbesserung der betrieblichen Altersversorgung (BetrAVG) wurde der PSVaG zum Träger der Insolvenzsicherung
der betrieblichen Altersversorgung bestimmt.
Seit 2002 sichert der PSVaG auch die betriebliche Altersversorgung im Großherzogtum
Luxemburg für den Fall der Insolvenz eines luxemburgischen Arbeitgebers. Diese Aufgabenerweiterung
des PSVaG beruht auf dem Abkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Großherzogtum
Luxemburg über Zusammenarbeit im Bereich der Insolvenzsicherung betrieblicher Alterversorgung vom
22.09.2000 (BGBl. II 2001 S. 1258).
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