Wir über uns
PENSIONS-SICHERUNGS-VEREIN

Der PENSIONS-SICHERUNGS-VEREIN Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit (PSVaG) ist der gesetzliche Träger der Insolvenzsicherung der betrieblichen Altersversorgung. Sein alleiniger Zweck ist die Gewährleistung der betrieblichen Altersversorgung für den Fall der Insolvenz eines Arbeitgebers.

Betriebliche Altersversorgung in Deutschland blickt auf eine bis ins 19. Jahrhundert reichende Tradition zurück. Ihre Ausgestaltung basiert auf der Eigenverantwortlichkeit und Leistungsfreiheit der Unternehmen. Durch das im Dezember 1974 verabschiedete Gesetz zur Verbesserung der betrieblichen Altersversorgung (BetrAVG) wurde der PSVaG zum Träger der Insolvenzsicherung der betrieblichen Altersversorgung bestimmt.

Seit 2002 sichert der PSVaG auch die betriebliche Altersversorgung im Großherzogtum Luxemburg für den Fall der Insolvenz eines luxemburgischen Arbeitgebers. Diese Aufgabenerweiterung des PSVaG beruht auf dem Abkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Großherzogtum Luxemburg über Zusammenarbeit im Bereich der Insolvenzsicherung betrieblicher Alterversorgung vom 22.09.2000 (BGBl. II 2001 S. 1258).