Fakten und Zahlen
Kurz und bündig (Stand 31.12.2009)

Vereinsform
Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit
(§ 21 Abs. 2 VAG, § 53 Abs. 1 S. 2 VAG)

Funktion
Gesetzlicher Träger der Insolvenzsicherung der betrieblichen Altersversorgung

Mitglieder
Rd. 76.000 beitragspflichtige Mitglieder

Finanzierungsverfahren
Die Finanzierung der Insolvenzsicherung basiert auf Beiträgen der insolvenzsicherungspflichtigen Arbeitgeber aufgrund öffentlich-rechtlicher Verpflichtung. 2006 wurde das bis dahin geltende Rentenwertumlageverfahren in ein Kapitaldeckungsverfahren umgestellt. Durch die Beiträge wird der Barwert der im laufenden Kalenderjahr entstehenden Ansprüche auf Leistungen und für die zu sichernden Anwartschaften der Unterschiedsbetrag der Barwerte am Ende des laufenden und des vorherigen Kalenderjahres gedeckt. Der von Jahr zu Jahr unterschiedliche Schadenverlauf bewirkt grundsätzlich eine Erhöhung oder Ermäßigung des Beitragssatzes.

Insolvenzschutz
Unter Insolvenzschutz stehen

rd.  3,9 Mio. Betriebsrentner
rd.  6,1 Mio. Versorgungsberechtigte mit unverfallbarer Anwartschaft
rd. 10,0 Mio. Versorgungsberechtigte insgesamt bei
rd. 76.000 PSVaG-Mitgliedsunternehmen und
rd. 285 Mrd. € Kapitalwert der unter Insolvenzschutz stehenden
Versorgungsverpflichtungen

Leistung
rd. 16,9 Mrd. €  Summe der aufgebrachten Beiträge
1.253.245 versorgungsberechtigte Rentner und Anwärter, die dem 
PSVaG nach Insolvenz des Arbeitgebers zur Übernahme
bzw. Aufrechterhaltung der Leistungen gemeldet wurden

Abwicklung
Die Abwicklung der Rentenzahlungen erfolgt durch ein Konsortium von 53 Lebensversicherungsunternehmen unter der Geschäftsführung der Allianz Lebensversicherungs-AG, Stuttgart.

Rentenzahlung
Rd. 468.100 Rentenempfänger erhalten rd. 61,9 Mio. € monatlich, das sind im Durchschnitt monatlich 132 € je Rentner mit einer großen Bandbreite.

Bilanzsumme
Rd. 4.036,5 Mio. €

Mitarbeiter (Stand: 01.01.2010)
136 Vollzeitmitarbeiter
  32 Teilzeitmitarbeiter
(ohne Vorstand, ohne Auszubildende und ohne Mitarbeiter im Mutterschutz/Elternzeit oder passiver Altersteilzeit)