Im jährlich festzusetzenden Beitragssatz spiegelt sich aufgrund des dem PSVaG gesetzlich vorgeschriebenen Finanzierungsverfahrens der Schadenaufwand eines Kalenderjahres wider. Der für die Höhe des Beitragssatzes ausschlaggebende Faktor ist die Schadenentwicklung.
Der Aufsichtsrat des PSVaG hat in seiner Sitzung am 06. November 2019 dem vom Vorstand festgesetzten Beitragssatz für 2019 zugestimmt:
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