Was gebe ich als Austrittsdatum an?

Hier ist das Datum einzugeben, zu dem das Arbeitsverhältnis von Mitarbeitern rechtlich beendet gewesen ist, sofern diese vor Eintritt des Sicherungsfalls aus dem Unternehmen ausgeschieden sind. (Beispiel: Bei einer Kündigung am 21.03.2023 zum 30.06.2023 ist der 30.06.2023 maßgeblich). Bei Mitarbeitern, die bis zum Stichtag des Eintritts des Sicherungsfalls oder über diesen hinaus tätig gewesen sind, ist keine Angabe notwendig.