Was gebe ich bei ruhegeldfähiges Gehalt an?

Diese Angabe ist nur notwendig, wenn sich die Leistungshöhe gemäß einer Versorgungszusage gehaltsabhängig berechnet. In diesem Fall geben Sie bitte das zur Berechnung heranzuziehende Gehalt ermittelt nach den Vorgaben der Versorgungsregelung an. (Zeitpunkt, monatlich oder jährlich, (Nicht-)Berücksichtigung bestimmter Gehaltsbestandteile usw.).