Was ist ein Versorgungsausgleich und welche Angaben werden benötigt?

Wenn eine Ehe nach dem 01.09.2009 geschieden wurde und/oder das Versorgungsausgleichsgesetz Anwendung findet, werden Angaben zum durchgeführten Versorgungsausgleich benötigt.

Im Rahmen eines Versorgungsausgleichs kann der geschiedene Ehepartner des (ehemaligen) Arbeitnehmers Ansprüche erworben haben. Es wird damit zum Ausgleichsberechtigten (B). Der (ehemalige) Arbeitnehmer wird zum Ausgleichsverpflichteten (V). Der ursprüngliche Versorgungsanspruch wird im Versorgungsausgleich geteilt.

Bitte legen Sie uns in diesen Fällen die entsprechenden Unterlagen vor (z.B. Beschluss des Familiengerichts, Teilungsvorschlag, neue Mitteilung über die Anspruchshöhe u.ä.).