Wer ist Rentner und wer ist Anwärter?

Als Rentner gelten die Versorgungsberechtigten, bei denen der Versorgungsfall spätestens zum Eintritt des Sicherungsfalls (z.B. Eröffnung des Insolvenzverfahrens) eingetreten ist.

Als Anwärter gelten die Versorgungsberechtigten, die eine unverfallbare Anwartschaft nach dem Betriebsrentengesetz (BetrAVG) erworben haben und bei denen noch kein Versorgungsfall eingetreten ist. Auch bereits ausgeschiedene Personen gehören dazu.

Nähere Informationen hierzu finden Sie auf unserem Merkblatt. Zu melden sind nur dem sachlichen und persönlichen Geltungsbereich des Betriebsrentengesetzes unterfallende Versorgungsangelegenheiten. Hierzu finden Sie ausführliche Erläuterungen in den Merkblättern.