Im jährlich festzusetzenden Beitragssatz spiegelt sich aufgrund des dem PSVaG gesetzlich vorgeschriebenen Finanzierungsverfahrens der Schadenaufwand eines Kalenderjahres wider. Der für die Höhe des Beitragssatzes ausschlaggebende Faktor ist die Schadenentwicklung.
Aufgrund der Schadenentwicklung in den ersten Monaten in 2023 wird der Beitragssatz 2023 voraussichtlich im Bereich des Mittelwertes der letzten zehn Jahre liegen (2,0 Promille). Wir nennen diesen Wert ausdrücklich unter Vorbehalt, da bereits mehrere Großschäden mit entsprechenden Schadenvolumina im weiteren Jahresverlauf oder stärkere Turbulenzen an den Kapitalmärkten - auch vor dem Hintergrund der Folgen des Krieges in der Ukraine - einen höheren Beitragssatz erforderlich machen würden.
Einen Vorschuss werden wir in 2023 erneut nicht erheben.
Der Beitragssatz für 2023 wird Mitte November festgesetzt.
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