Fragen und Antworten

Allgemeine Fragen

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Warum muss man als Arbeitgeber, der betriebliche Altersversorgung in insolvenzsicherungspflichten Durchführungswegen erteilt hat, Beiträge an den PSVaG zahlen?
Ist eine Absicherung von Wertguthaben aus Vereinbarungen zur Altersteilzeit sowie Arbeits- und Urlaubszeitgutschriften über den PSVaG möglich?
Ist eine freiwillige Insolvenzsicherung über den PSVaG zur Absicherung von Versorgungszusagen, die nicht unter den persönlichen und/oder sachlichen Geltungsbereich des Betriebsrentengesetzes fallen, möglich?
Unterliegen auch öffentlich-rechtliche Arbeitgeber der Insolvenzsicherungspflicht?
Wie hoch ist der aktuelle Beitragssatz?
Wie hoch ist mein Beitrag?
Wie finanziert sich der PSVaG?
Was ist der Einmalbeitrag?
Kann der Einmalbeitrag vorfällig gezahlt werden?
Was ist der Verteilungsbetrag?
Welche Auswirkungen hat eine Betriebsnachfolge auf die Melde- und Beitragspflicht zur Insolvenzsicherung?
Müssen nach Abmeldung des Gewerbes bzw. Einstellung der Betriebstätigkeit oder bei Liquidation noch Beitragsbemessungsgrundlagen an den PSVaG gemeldet werden?
Bewirkt die Beitragsfreistellung einer der insolvenzsicherungspflichtigen Versorgungszusage zugrunde liegenden Rückdeckungsversicherung die Beendigung der Melde- und Beitragspflicht zur Insolvenzsicherung?
Welche betriebliche Altersversorgung muss dem PSVaG gemeldet werden?
Können für unmittelbare Versorgungszusagen Teilwerte nach dem Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) verwendet werden?
Ist eine arbeitgeberfinanzierte Versorgungszusage mit Erteilung insolvenzsicherungspflichtig, bei der eine sofortige vertragliche Unverfallbarkeit vereinbart wurde?
Sind rückgedeckte Unterstützungskassenzusagen, die ggf. an den Versorgungsberechtigten verpfändet sind, von der Insolvenzsicherungspflicht befreit?

Fragen zum Erhebungsbogen

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Sind Sie bisher noch kein Mitglied im PSVaG?
Sind Sie bereits Mitglied im PSVaG, benötigen aber ein Zweitexemplar des Erhebungsbogens?
Sind Sie bereits Mitglied im PSVaG und nehmen an der Kleinstbetragsregelung teil?
Steht der Erhebungsbogen auch als Download zur Verfügung?
Welche Nachweise sind dem Erhebungsbogen beizufügen?

Fragen zur Mitgliederversammlung

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Wann und wo findet die ordentliche Mitgliederversammlung des PSVaG statt?
Wie macht der PSVaG den Termin und die Tagesordnung zur Mitgliederversammlung bekannt?
Worüber wird in der Mitgliederversammlung entschieden?
Wie kann ich mich zur Mitgliederversammlung anmelden?
Wie kann ich mein Stimmrecht durch einen Bevollmächtigten ausüben lassen?
Wem kann ich eine Vollmacht zur Ausübung meines Stimmrechts erteilen?
Wie kann ich meine erteilte Vollmacht widerrufen?
Ich habe meinen Versorgungsträger bevollmächtigt, die Melde- und Beitragspflicht für mich durchzuführen. Wie ermittelt der PSVaG meine Stimmrechte für die Mitgliederversammlung?
Ich nehme an der Kleinstbetragsregelung gemäß § 5 AIB teil. Wie berechnet der PSVaG meine Stimmrechte innerhalb des meldefreien Turnus, in dem auch keine Bescheidung erfolgt?

Fragen zur Beendigung der Melde- und Beitragspflicht

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Sind Arbeitnehmer mit insolvenzsicherungspflichtigen Versorgungszusagen aus dem Unternehmen ausgeschieden?
Wurde eine Direktversicherung oder Rückdeckungsversicherung beitragsfrei gestellt?
Sie beabsichtigen eine Gewerbeabmeldung/Ihr Unternehmen soll liquidiert werden?
Hat ein Betriebsübergang (Einzelrechtsnachfolge nach § 613a Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)) stattgefunden?