Fragen und Antworten zum Erhebungsbogen

Sie benötigen einen Erhebungsbogen zur Mitteilung der Beitragsbemessungsgrundlage, aber Ihnen liegt kein Erhebungsbogen vor? Bitte beachten Sie die folgenden Fragen und Antworten:

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Sind Sie bisher noch kein Mitglied im PSVaG?
Sind Sie bereits Mitglied im PSVaG, benötigen aber ein Zweitexemplar des Erhebungsbogens?
Sind Sie bereits Mitglied im PSVaG und nehmen an der Kleinstbetragsregelung teil?
Steht der Erhebungsbogen auch als Download zur Verfügung?
Welche Nachweise sind dem Erhebungsbogen beizufügen?