Informationen zur Insolvenzsicherungspflicht von Pensionskassenzusagen

Mit dem Siebten Gesetz zur Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze wurde der gesetzliche Insolvenzschutz über den PSVaG auf betriebliche Altersversorgung ausgedehnt, die über Pensionskassen durchgeführt wird. Für weiterführende Informationen zu den rechtlichen Grundlagen des PSVaG folgen Sie dem nachfolgenden Link:

Rechtliche Grundlagen (BetrAVG, Satzung, AIB, etc.)

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Vom Insolvenzschutz ausgenommene Pensionskassen
Beginn der Insolvenzsicherungspflicht
Kontaktaufnahme zum PSVaG
Beitragsbemessungsgrundlage
Meldung der Beitragsbemessungsgrundlage
Vereinfachtes Meldeverfahren
Beitragserhebung

Für weiterführende Informationen zu den Melde- und Beitragspflichten zur Insolvenzsicherung sowie zur Ermittlung der Beitragsbemessungsgrundlage bei betrieblicher Altersversorgung, die über Pensionskassen durchgeführt wird, beachten Sie bitte auch das Merkblatt 210/M 26 und das Merkblatt 210/M 27.