Die ordentliche Mitgliederversammlung des PSVaG findet üblicherweise einmal jährlich innerhalb der ersten acht Monate – in der Regel im Juni oder Juli – in Köln statt.
Die diesjährige Mitgliederversammlung findet voraussichtlich am 19.06.2023 als Präsenzveranstaltung am Geschäftssitz des PSVaG statt. Die förmliche Einladung (mit Tagesordnung) zur Mitgliederversammlung wird voraussichtlich Ende April im Bundesanzeiger und auf unserer Homepage bekanntgegeben.
Bekanntmachungen des PSVaG, die durch Gesetz oder Satzung vorgeschrieben sind, werden im Bundesanzeiger veröffentlicht (§ 8 Satzung).
Die förmliche Einladung zur Mitgliederversammlung sowie die Tagesordnung werden voraussichtlich Ende April im Bundesanzeiger und auf unserer Homepage veröffentlicht.
Die Tagesordnung der jeweiligen Mitgliederversammlung wird ca. zwei Monate vor der Mitgliederversammlung zusammen mit der förmlichen Einladung im Bundesanzeiger und auf unserer Homepage bekanntgegeben. Die Veröffentlichung für die Mitgliederversammlung 2023 wird voraussichtlich Ende April erfolgen.
Feste Bestandteile der ordentlichen Mitgliederversammlung sind:
- Die Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des Lageberichts für das vorangegangene Geschäftsjahr sowie des Berichts des Aufsichtsrats.
- Die Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands.
- Die Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats.
- Die Beschlussfassung über die Bestellung des Abschlussprüfers.
Um an der Mitgliederversammlung teilnehmen und in ihr das Stimmrecht ausüben oder Anträge stellen zu können, müssen die Mitglieder ihre Teilnahme spätestens am 21. Tag vor der Versammlung unter Angabe ihrer Betriebsnummer beim Vorstand des PSVaG in Textform angemeldet haben. Das gilt auch dann, wenn das Mitglied nicht persönlich teilnehmen, sondern sich durch einen Bevollmächtigten vertreten lassen möchte. Die Vollmacht kann auch noch nach diesem Zeitpunkt erteilt werden. Zur Anmeldung kann das zu diesem Zweck ab Ende April bereitgestellte Anmeldeformular verwendet werden.
Die Anmeldung ist an folgende Adresse zu richten: Pensions-Sicherungs-Verein, Edmund-Rumpler-Straße 4, 51149 Köln oder per E-Mail an mv@psvag.de.
Als Bestätigung der Anmeldung wird vom PSVaG eine Anmeldebestätigung übersandt.
Mitglieder, die nicht persönlich an der Mitgliederversammlung teilnehmen möchten, können ihr Stimmrecht unter entsprechender Vollmachtserteilung durch einen Bevollmächtigten ausüben lassen. Bevor eine Bevollmächtigung erteilt wird, ist es ratsam, sich bei demjenigen, den man bevollmächtigen möchte (Vollmachtnehmer/Bevollmächtigter), zu erkundigen, ob dieser gewillt ist, an der Mitgliederversammlung des PSVaG teilzunehmen und das Stimmrecht auszuüben.
Die Vollmacht kann bis auf Widerruf (Dauervollmacht) oder nur für eine einmalige Vertretung (Einzelvollmacht) erteilt werden.
Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber dem PSVaG bedürfen der Textform.
Zum einen haben die Mitglieder die Möglichkeit, Vollmacht an einen Dritten durch Erklärung gegenüber dem PSVaG zu erteilen bzw. zu widerrufen. Eines gesonderten Nachweises der Bevollmächtigung bedarf es in diesem Fall nicht. Die Vollmacht bzw. der Widerruf ist an folgende Adresse zu richten: Pensions-Sicherungs-Verein, Edmund-Rumpler-Straße 4, 51149 Köln oder per E-Mail an mv@psvag.de.
Zum anderen haben die Mitglieder die Möglichkeit, die Vollmacht durch Erklärung gegenüber dem Bevollmächtigten zu erteilen bzw. zu widerrufen. In diesem Fall bedarf es des Nachweises der Bevollmächtigung gegenüber dem PSVaG. Der Nachweis kann am Tag der Mitgliederversammlung an der Eingangskontrolle vorgelegt werden. Alternativ kann er vorab an folgende Adresse übermittelt werden: Pensions-Sicherungs-Verein, Edmund-Rumpler-Straße 4, 51149 Köln oder per E-Mail an mv@psvag.de. Zur Vermeidung zeitlicher Verzögerungen bei der Einlasskontrolle zur Mitgliederversammlung empfiehlt es sich, die Vollmacht dem PSVaG vorab zu übermitteln.
Eine Beschränkung des Kreises der Vollmachtnehmer gibt es nicht. Erfahrungsgemäß bevollmächtigen die Mitglieder den für sie zuständigen Arbeitgeberverband. Bevor eine Bevollmächtigung erteilt wird, ist es ratsam, sich bei demjenigen, den man bevollmächtigen möchte (Vollmachtnehmer/Bevollmächtigter), zu erkundigen, ob dieser gewillt ist, an der Mitgliederversammlung des PSVaG teilzunehmen und das Stimmrecht auszuüben.
Der Widerruf der Vollmacht bedarf der Textform.
Zum einen haben die Mitglieder die Möglichkeit, die Vollmacht an einen Dritten durch Erklärung gegenüber dem PSVaG zu widerrufen. Der Widerruf ist in diesem Fall an folgende Adresse zu richten: PSVaG, Edmund-Rumpler-Straße 4, 51149 Köln oder per E-Mail an mv@psvag.de.
Zum anderen haben die Mitglieder die Möglichkeit, die Vollmacht durch Erklärung gegenüber dem Bevollmächtigten zu widerrufen. In diesem Fall sollte zusätzlich eine Kopie des Widerrufs zeitgleich an den PSVaG gesandt werden, damit er frühzeitig Kenntnis davon erlangt.