Am 08.07.2019 hat in Köln die ordentliche Mitgliederversammlung des PENSIONS-SICHERUNGS-VEREINS VVaG (PSVaG) stattgefunden.
Die im Geschäftsjahr 2018 amtierenden Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats wurden für diesen Zeitraum entlastet. Die Beschlussfassung erfolgte mit Mehrheiten von 100 % (Vorstand) und 100 % (Aufsichtsrat).
Darüber hinaus wurden Hinweise auf den für 2019 zu erwartenden Beitragssatz gegeben.
Der für die Höhe des Beitragssatzes wichtigste Faktor ist die Schadenentwicklung. Die Anzahl der Insolvenzen, für die der PSVaG eintrittspflichtig geworden ist, hat sich im Vergleich zum Vorjahr erhöht. Das den PSVaG betreffende Schadenvolumen ist gegenüber dem entsprechenden Vorjahreszeitraum dagegen zurückgegangen, insbesondere weil bisher weniger Versorgungsberechtigte zu sichern sind. Die Zuführung zum Ausgleichsfonds, die von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht festgesetzt wird, wird deutlich zurückgehen, da er seine Zielgröße schon nahezu erreicht hat.
Das bisher bekannte Schadenvolumen wird sich noch um die bis zum Jahresende eintretenden Schäden erhöhen. Aus heutiger Sicht könnte sich ein Beitragssatz
von weniger als 2,0 Promille ergeben.
Aufgrund der noch ungewissen Entwicklung des zweiten Halbjahres 2019 kann der Beitragssatz jedoch gegenüber der Prognose auch höher oder niedriger ausfallen. Deshalb können wir noch keine verlässliche Aussage zum Beitragssatz für 2019 abgeben.
Der im Beitragsbescheid 2018 als Möglichkeit erwähnte Vorschuss für 2019 wird nicht erhoben. Der Beitragssatz für 2019 wird Anfang November festgesetzt.