Aktuelles Insolvenzgeschehen
Das aktuelle den PSVaG betreffende Insolvenzgeschehen und der daraus resultierende Schadenaufwand eines Kalenderjahres prägen den jährlich festzusetzenden Beitragssatz maßgeblich. Informationen zum Finanzierungsverfahren finden Sie auf unserer Homepage (www.psvag.de/Finanzierung).
Die Anzahl der Insolvenzen, für die der PSVaG eintrittspflichtig geworden ist, hat sich im Vergleich zum Vorjahr verringert. Das den PSVaG betreffende Schadenvolumen ist gegenüber dem entsprechenden Vorjahreszeitraum ebenfalls gesunken. Ursache hierfür ist eine geringere Anzahl an Großschäden mit einem Schadenvolumen von mehr als 8 Mio. €. Die Anzahl dieser Schäden sank von 28 auf 14 und das korrespondierende Schadenvolumen von 900 Mio. € auf 370 Mio. €.
Möglicher Beitragssatz 2021
Aufgrund der Schadenentwicklung in den ersten Monaten in 2021 wird der Beitragssatz 2021 voraussichtlich niedriger ausfallen als der des Vorjahres. Der Beitragssatz wird voraussichtlich sein langjähriges Mittel (2,8 Promille) nicht überschreiten. Wir nennen diesen Wert ausdrücklich unter Vorbehalt, da bereits mehrere Großschäden mit entsprechenden Schadenvolumina im weiteren Jahresverlauf einen höheren Beitragssatz erforderlich machen würden.
Einen Vorschuss werden wir in 2021 nicht erheben.
Der Beitragssatz für 2021 wird Anfang November festgesetzt. Der Beitragsbescheid 2021 wird in der zweiten Novemberhälfte versandt.
Für die Entrichtung der Beitragszahlungen steht ab 2021 nur noch das Konto bei der Deutschen Bundesbank zur Verfügung. Der PSVaG wird auf seinen diesjährigen Beitragsbescheiden nochmals ausdrücklich auf diese Neuerung hinweisen.
Beitragssatz für Pensionskassenzusagen
Für Trägerunternehmen von Pensionskassen, die infolge der 2020 in Kraft getretenen Änderungen des BetrAVG ab 2021 insolvenzsicherungspflichtig sind, gilt für deren Pensionslassenzusagen gemäß § 30 BetrAVG für 2021 ein Beitragssatz von 3 Promille. Dieser Beitrag dient ausschließlich der Beteiligung der betreffenden Arbeitgeber an der Aufstockung des Ausgleichsfonds.
Neuer Standort
Zum 01.05.2021 hat der PSVaG die Geschäftsräume am neuen Standort Edmund-Rumpler-Str. 4 in 51149 Köln bezogen. Die Großkundenanschrift lautet weiterhin 50963 Köln. Geändert haben sich die Telefon- und Telefax-Nummern in 02203 – 2028 0 (Telefon) und 02203 – 2028 294 (Telefax). Die Ihnen bekannten Durchwahlen sind erhalten geblieben.