Arbeitgeber, die noch nicht Mitglied im PSVaG sind und deren Pensionskassenzusagen zum 01.01.2021 insolvenzsicherungspflichtig wurden, mussten diese innerhalb von drei Monaten nach Eintritt der Beitragspflicht - also bis zum 31.03.2021 - dem PSVaG anzeigen.
Sind Sie ein Arbeitgeber mit insolvenzsicherungspflichtigen Pensionskassenzusagen und noch kein Mitglied im PSVaG?
Wenn ja, dann melden Sie sich bitte umgehend über das folgende Onlineformular an:
Erstmeldung zur Insolvenzsicherung betrieblicher Altersversorgung (ausschließlich Pensionskassenzusagen)
Weitere Informationen und Hinweise zur Insolvenzsicherungspflicht von Pensionskassenzusagen finden Sie hier.