Mitglieder-Info 2022

Beitragssatzprognose 2022: Der Beitragssatz 2022 wird voraussichtlich sein langjähriges Mittel (2,7 Promille) nicht überschreiten

Aktuelles Insolvenzgeschehen

Das aktuelle uns betreffende Insolvenzgeschehen und der daraus resultierende Schadenaufwand des laufenden Jahres prägen den festzusetzenden Beitragssatz maßgeblich. Informationen zum Finanzierungsverfahren finden Sie auf unserer Homepage (www.psvag.de/Finanzierung).
 
Die Anzahl der Insolvenzen, für die wir eintrittspflichtig geworden sind, bewegt sich auf dem Niveau des Vorjahres. Das uns betreffende Schadenvolumen ist gegenüber dem entsprechenden Vorjahreszeitraum leicht gesunken. Ursache hierfür ist eine geringere Anzahl an Großschäden mit einem Schadenvolumen von mehr als 15 Mio. €. Die Anzahl dieser Schäden sank von fünf auf zwei und das korrespondierende Schadenvolumen von 177 Mio. € auf 65 Mio. €.

 

Möglicher Beitragssatz 2022

Obwohl das Schadenvolumen in den ersten Monaten des Jahres etwa auf dem Niveau des Vorjahres liegt, wird der Beitragssatz 2022 voraussichtlich höher ausfallen als der des Vorjahres von 0,6 Promille. Dies liegt daran, dass dieses Jahr mit geringeren entlastenden Effekten zu rechnen ist, als im Vorjahr. So sind wir mit einer im Vergleich zum Vorjahr deutlich geringeren Rückstellung für Beitragsrückerstattung (182 Mio. €) gestartet. Ferner ist aufgrund der steigenden Zinsen und der aktuellen Entwicklung an den Kapitalmärkten nicht mit einer Entlastung für den Beitrag aus Kapitalerträgen zu rechnen. Wir sind aber trotzdem zuversichtlich, dass der diesjährige Beitragssatz sein langjähriges Mittel (2,7 Promille) nicht überschreiten wird. Diese Aussagen gelten unter Vorbehalt, da bereits mehrere Großschäden mit entsprechenden Schadenvolumina im weiteren Jahresverlauf - auch vor dem Hintergrund der Kriegsfolgen in der Ukraine und weiterer Corona-Entwicklungen - einen höheren Beitragssatz erforderlich machen würden.

Einen Vorschuss werden wir in 2022 erneut nicht erheben.

Der Beitragssatz für 2022 wird Anfang November festgesetzt. Der Beitragsbescheid 2022 wird in der zweiten Novemberhälfte versandt.

 

Zusätzlicher Beitragssatz für Mitglieder mit Pensionskassenzusagen

Für Trägerunternehmen, deren Pensionskassenzusagen infolge der 2020 in Kraft getretenen Änderungen des BetrAVG seit 2021 insolvenzsicherungspflichtig sind, gilt ab 2022 ein zusätzlicher Beitragssatz (§ 30 BetrAVG). Dieser Beitragssatz in Höhe von jährlich 1,5 Promille ist bis einschließlich 2025 zu zahlen. Er dient ausschließlich der Beteiligung der betreffenden Arbeitgeber an der Aufstockung des Ausgleichsfonds.