Die Mitgliederversammlung fand am 08. Juni 2022 am Sitz des PSVaG in Köln als Präsenzveranstaltung statt.
Folgende Beschlüsse wurden in der Mitgliederversammlung gefasst:
Entlastung des Vorstands und Aufsichtsrats
Die im Geschäftsjahr 2021 amtierenden Mitglieder des Vorstands und Aufsichtsrats wurden für diesen Zeitraum entlastet. Die Beschlussfassungen erfolgten mit Mehrheiten von 100,00 % (Vorstand) und 100,00 % (Aufsichtsrat).
Bestellung des Abschlussprüfers
Die PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft wurde mit einer Mehrheit von 100,00 % zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2022 bestellt.
Wahl eines neuen Aufsichtsratsmitglieds
Mit Ablauf der Mitgliederversammlung am 08.06.2022 hat das bisherige Aufsichtsratsmitglied, Herr Dr. Andreas Wimmer, sein Amt niedergelegt und ist aus dem Aufsichtsrat ausgeschieden.
Mit einer Mehrheit von 100,00 % wurde Frau Dr. Heinke Conrads, Mitglied des Vorstands der Allianz Lebensversicherungs-AG, für die Zeit bis zur Beendigung der Mitgliederversammlung, die über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2025 beschließt, zum neuen Mitglied des Aufsichtsrats gewählt.
Satzungsänderungen in den §§ 2, 15, 18 und 22
Die vorgeschlagenen Änderungen in den §§ 2, 15 18 und 22 der Satzung des PSVaG (siehe Einladung und Tagesordnung zur Mitgliederversammlung 2022) wurden mit der erforderlichen Mehrheit von mindestens ¾ der abgegebenen Stimmen beschlossen. Die Beschlussfassung erfolgte mit einer Mehrheit von 100,00 %.
Durch die Änderung des § 15 der Satzung haben die Mitglieder ab der nächsten Mitgliederversammlung, in Abhängigkeit ihrer zuletzt beschiedenen Beitragsbemessungsgrundlage, bis zu drei Stimmen.
Satzungsänderungen in den §§ 10, 14 und 19
Die vorgeschlagenen Änderungen in den §§ 10, 14 und 19 der Satzung des PSVaG (siehe Einladung und Tagesordnung zur Mitgliederversammlung 2022) wurden mit der erforderlichen Mehrheit von mindestens ¾ der abgegebenen Stimmen beschlossen. Die Beschlussfassung erfolgte mit einer Mehrheit von 100,00 %.
Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder
Die vorgeschlagene Anpassung der Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder (siehe Einladung und Tagesordnung zur Mitgliederversammlung 2022) wurde mit einer Mehrheit von 100,00 % beschlossen. Die neue Regelung tritt mit dem Geschäftsjahr 2023 in Kraft.
Weitere Informationen zur Mitgliederversammlung
- Einladung und Tagesordnung zur Mitgliederversammlung 2022
- Pressemitteilung zur Mitgliederversammlung 2022
- Folien zur Rede von Herrn Dr. Köster (Mitglied des Vorstands)
- Folien zur Rede von Herrn Dr. Brambach (Mitglied des Vorstands)