Die folgende Chronik gibt einen kurzen Überblick über die Entwicklungsgeschichte des PSVaG. Sie porträtiert gleichzeitig das "Auf und Ab" der deutschen Wirtschaft während der letzten Jahrzehnte, das sich – zeitlich versetzt – im jährlichen Schadenvolumen und Beitragssatz des PSVaG widerspiegelt.
Erste Überlegungen zur Schaffung eines Betriebsrentengesetzes und sozialpolitische Diskussionen führen 1974 zum Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der betrieblichen Altersversorgung.
Die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände e. V., der Bundesverband der Deutschen Industrie e. V. und der Verband der Lebensversicherungs-Unternehmen e. V. gründen den PSVaG als Selbsthilfeeinrichtung der deutschen Wirtschaft.
Im Dezember 1974 wird das „Gesetz zur Verbesserung der betrieblichen Altersversorgung“ (BetrAVG) im Bundestag verabschiedet. Darin bestimmt § 14 den PSVaG zum gesetzlichen Träger der Insolvenzsicherung der betrieblichen Altersversorgung. Am 01.01.1975 nimmt der PSVaG seine Arbeit auf.
Der Konkurs der Anker-Werke ist der erste Großschaden. Seine Bewältigung verschafft dem PSVaG breite Anerkennung in der Politik, bei den Gewerkschaftsverbänden und in der Öffentlichkeit.
Der PSVaG etabliert sich zu einer festen Institution in der Bundesrepublik Deutschland. Aufsichtsratsvorsitzender ist ab 1978 der BDA-Präsident Otto Esser als Nachfolger des 1977 ermordeten BDA-Präsidenten Dr. Hanns Martin Schleyer.
1982 mündet die bis dahin größte Insolvenz der deutschen Nachkriegsgeschichte (AEG) in einem gerichtlichen Vergleich und belastet die Solidargemeinschaft mit der Rekordschadensumme von 1,2 Mrd. DM (ca. 614 Mio. €).
In der zweiten Hälfte der 80er Jahre kommt es zu vielen kleineren Insolvenzen, insbesondere in der Metall-, Stahl- und Textilbranche.
Am 01.01.1992 tritt das BetrAVG in den neuen Bundesländern in Kraft. Rezessive Wirtschaftsjahre führen zu einer Vielzahl von Unternehmensinsolvenzen.
Nach 17-jähriger Tätigkeit als Vorsitzender des Aufsichtsrats des PSVaG stellt sich Otto Esser (Ehrenpräsident der BDA) am 29. Juni 1995 nicht mehr zur Wiederwahl. Zu seinem Nachfolger wird BDA-Präsident Dr. Klaus Murmann gewählt.
1996 treffen den PSVaG zahlreiche – auch größere – Insolvenzen. Regelmäßige Studien widerlegen die in der Öffentlichkeit entstehende Meinung, es seien die kleinen und mittleren Unternehmen, die für die von den großen Unternehmen verursachten Schäden aufkommen müssten.
1999 tritt eine neue Insolvenzordnung in Kraft.
Am 22.09.2000 schließen die Bundesrepublik Deutschland und das Großherzogtum Luxemburg ein Abkommen, demzufolge der PSVaG ab 2002 die innenfinanzierte betriebliche Altersversorgung im Großherzogtum Luxemburg gegen die Insolvenz luxemburgischer Arbeitgeber sichert.
In den Jahren 2002 und 2003 liegt das Schadenvolumen jeweils über 1,0 Mrd. €, verursacht durch die Insolvenzen von Philipp Holzmann, Fairchild Dornier und Babcock-Borsig. Das bis dahin höchste Schadenvolumen von mehr als 1,2 Mrd. € trifft den PSVaG im Jahr 2005 und ist überwiegend auf die Insolvenz der Walter Bau zurückzuführen.
Die Zahl der Mitglieder steigt in diesen Jahren deutlich an. Der Anstieg ist im Wesentlichen eine Folge der gesetzlichen Neuregelungen zur Entgeltumwandlung, die 1999 in Kraft getreten ist.
Am 7. Juli 2006 wird der BDA-Präsident, Herr Dr. Dieter Hundt, zum Vorsitzenden des Aufsichtsrats des PSVaG gewählt. Er tritt die Nachfolge von Herrn Dr. Klaus Murmann (Ehrenpräsident der BDA) an, der nach elf Jahren in dieser Position für eine Wiederwahl nicht mehr zur Verfügung stand.
Im Jahr 2006 wird das Finanzierungsverfahren des PSVaG durch eine Gesetzesänderung auf vollständige Kapitaldeckung umgestellt. Von nun an werden auch Versorgungsanwartschaften bei Eintritt eines Sicherungsfalles und nicht erst bei Rentenantritt ausfinanziert. Die mit der Umstellung entstehende Deckungslücke von 2,2 Mrd. € für gesicherte, aber noch nicht finanzierte Anwartschaften wird nach Maßgabe des Gesetzgebers ab 2007 über einen Zeitraum von 15 Jahren nachfinanziert.
Die weltweite Finanz- und Wirtschaftskrise führt 2009 zu einem Schadenvolumen von mehr als 4 Mrd. € und zu einem Beitragssatz von 14,2 Promille. Angesichts dieser außerordentlichen Belastung macht der PSVaG erstmals von der seit 2006 im Betriebsrentengesetz angelegten Möglichkeit Gebrauch, durch das sogenannte Glättungsverfahren einen Teil der erforderlichen Beiträge auf die Jahre 2010 – 2013 zu verteilen.
Ab 2010 ist die Anzahl der Insolvenzen rückläufig. Die Beitragssätze sinken. Im Jahr 2012 entspricht der Beitragssatz mit 3 Promille exakt dem durchschnittlichen Beitragssatz der Jahre 1975 – 2013. In den Jahren 2010, 2011 und 2013 liegt er sogar darunter.
Im Jahr 2014 führt die Änderung von § 5 der Satzung zu einer Erhöhung der Verlustrücklage. Gleichzeitig ermöglicht die BaFin die Festsetzung höherer Zuführungen zum Ausgleichsfonds. Damit werden die Voraussetzungen geschaffen, die Reserven des PSVaG nachhaltig zu erhöhen.
Im Jahr 2016 ist erstmals seit Aufnahme des Geschäftsberichts 1975 kein Beitrag für das laufende Geschäftsjahr erforderlich.