Der öffentliche Auftrag des PSVaG und seine Vorgehensweise basieren auf den gesetzlichen Grundlagen zur betrieblichen Altersversorgung und zum Versicherungswesen.
Im Folgenden finden Sie die wichtigsten Rechtsgrundlagen:
Das Betriebsrentengesetz
Die Satzung des PSVaG
Die Allgemeinen Versicherungsbedingungen für die Insolvenzsicherung der betrieblichen Altersversorgung
Die Teilungsordnung des PSVaG aufgrund des Gesetzes zur Strukturreform des Versorgungsausgleichs für Versorgungsverpflichtungen
Die Geschäftsordnung für den Aufsichtsrat des PSVaG
Das Abkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Großherzogtum Luxemburg über Zusammenarbeit im Bereich der Insolvenzsicherung betrieblicher Altersversorgung vom 22.09.2000 (BGB1. II 2001 S. 1258)