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Versorgungseinrichtungen

Der Arbeitgeber bedient sich oftmals Dritter, die ihn bei der Durchführung seiner betrieblichen Altersversorgung unterstützen. Die Aufgaben dieser Versorgungseinrichtungen reichen von der Übernahme der Zahlstellenfunktion bis hin zur vollständigen Administration der betrieblichen Altersversorgung. Als Versorgungseinrichtung zu nennen sind an dieser Stelle insbesondere Lebensversicherer, Pensionsfonds, Unterstützungskassen, sogenannte CTAs (Contractual Trust Arrangement) und auch zum Beispiel die Pensionskassen.

Für Versorgungseinrichtungen stellen sich im Störfall der Insolvenz vielfältige und rechtlich sehr komplexe Fragen. Einige dieser Fragen sind in den Merkblättern des PSVaG abgehandelt. Für Unterstützungskassen sind es die einschlägigen Merkblätter 110/M 7 und 110/M 10.

Ein auf den Einzelfall abgestimmtes Handeln zwischen Versorgungseinrichtung und PSVaG ist besonders wichtig,

  • wenn die Versorgungsberechtigten über die Insolvenz informiert werden sollen,
  • wenn die Versorgungeinrichtung nach Insolvenz Leistungen erbringen will,
  • wenn die Versorgungseinrichtung Vermögensdispositionen vornehmen will.

Weitere Informationen zu Spezialfragen finden Sie auch unter der Rubrik Publikationen