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Die Verwendung einer gendersensiblen Sprache ist uns wichtig. Als gesetzlicher Träger der Insolvenzsicherung der betrieblichen Altersversorgung sind wir dem grundgesetzlichen Gleichbehandlungsgrundsatz verpflichtet. Gleichberechtigung ist in unseren Arbeitsalltag integriert und wird gelebt. Wichtig ist uns aber auch, dass unsere Sprache verständlich bleibt.

Daher verwenden wir soweit möglich eine gendersensible Sprache. Nur wo es aus Gründen der besseren Lesbarkeit geboten ist, werden wir weiterhin die männliche Form (generisches Maskulinum) verwenden. Im Sinne der sprachlichen Vereinfachung bitten wir, dieses als geschlechtsneutral zu verstehen - wir empfinden diese Sprache als wertfrei und möchten damit keine Person benachteiligen.