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Einmalbeitrag

In 2007 wurde das Finanzierungsverfahren des PSVaG auf vollständige Kapitaldeckung umgestellt. Seither werden neben den Versorgungsansprüchen auch die zu sichernden Anwartschaften periodengerecht bereits im Jahr der Insolvenz von den insolvenzsicherungspflichtigen Arbeitgebern ausfinanziert. Dadurch wurde eine Nachfinanzierung der aus Insolvenzen bis einschließlich 2005 gesicherten, aber bis dahin noch nicht finanzierten unverfallbaren Anwartschaften – in Höhe von rund 2,2 Mrd. € – durch einen einmaligen Beitrag notwendig.

Der Einmalbeitrag, der in Höhe von 8,66 Promille auf Basis der Beitragsbemessungsgrundlage 2005 erhoben worden ist, war grundsätzlich in 15 gleichen Jahresraten fällig, und zwar jeweils am 31.03. der Jahre 2007 bis 2021.