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Ziel und Zweck

Pensions-Sicherungs-Verein Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit (PSVaG)

Der PSVaG ist der gesetzlich bestimmte Träger der Insolvenzsicherung der betrieblichen Altersversorgung. Sein ausschließlicher Zweck ist die Gewährleistung der betrieblichen Altersversorgung für den Fall der Insolvenz eines Arbeitgebers in der Bundesrepublik Deutschland und im Großherzogtum Luxemburg. Bei der Umsetzung dieser Aufgabe ist er an die Vorschriften des Betriebsrentengesetzes (BetrAVG) gebunden.

Wir übernehmen im Falle einer Unternehmensinsolvenz die Versorgung aller Versorgungsberechtigten (Rentner und Anwärter), die Anspruch auf eine insolvenzgeschützte Betriebsrente haben.

Wir sichern betriebliche Altersversorgung in Form von unmittelbaren Versorgungszusagen, Unterstützungskassen-, Pensionsfonds- und Pensionskassenzusagen sowie in bestimmten Fällen Zusagen über eine Direktversicherung (§ 7 BetrAVG). Das Sicherungsnetz des PSVaG ist bei den Erläuterungen zum Anmeldeverfahren beschrieben.

Mitglieder

101.850 beitragspflichtige Mitglieder

Unter Insolvenzschutz stehen

  • rd. 4,7 Mio. Betriebsrentner
  • rd. 9,4 Mio. Versorgungsberechtigte mit unverfallbarer Anwartschaft
  • rd. 14,1 Mio. Versorgungsberechtigte insgesamt
  • rd. 382 Mrd. € Kapitalwert der unter Insolvenzschutz stehenden Versorgungsverpflichtungen

Abwicklung

Die Abwicklung der Rentenzahlungen erfolgt durch ein Konsortium von 47 Lebensversicherungsunternehmen unter der Geschäftsführung der Allianz Lebensversicherungs-AG, Stuttgart.

Mitarbeitende

Stand: Ende 2023

  • 192 Vollzeitmitarbeitende
  • 89 Teilzeitmitarbeitende

(ohne Vorstand, ohne Auszubildende und ohne Mitarbeitende in Elternzeit oder passiver Altersteilzeit)

Weitere Informationen