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Aktuelles zum Beitrag

Im jährlich festzusetzenden Beitragssatz spiegelt sich aufgrund des dem PSVaG gesetzlich vorgeschriebenen Finanzierungsverfahrens der Schadenaufwand eines Kalenderjahres wider. Der für die Höhe des Beitragssatzes ausschlaggebende Faktor ist die Schadenentwicklung.

Beitragssatz 2024

Im Jahr 2024 wird der festzusetzende Beitragssatz neben dem Aufwand aus dem uns betreffenden Insolvenzgeschehen des laufenden Jahres maßgeblich von der zur Verfügung stehenden Rückstellung für Beitragsrückerstattung geprägt. Aufgrund einer positiven Entwicklung an den Kapitalmärkten und einem günstigen Insolvenzgeschehen zum Jahresende 2023 konnte im Jahresabschluss 2023 eine Rückstellung für Beitragsrückerstattung in Höhe von gut 630 Mio. Euro gebildet werden. Diese Rückstellung verringert den erforderlichen Beitragssatz für 2024 um 1,6 Promillepunkte (weitere Informationen zum Finanzierungsverfahren finden Sie auf unserer Homepage unter www.psvag.de/Finanzierung).

Daher rechnen wir insgesamt damit, dass der diesjährige Beitragssatz den Vorjahreswert von 1,9 Promille nicht überschreiten wird. Diese Einschätzung steht jedoch unter dem Vorbehalt, dass im weiteren Jahresverlauf keine Großschäden mit erheblichen Schadenvolumina auftreten, die naturgemäß nicht vorhersehbar sind.

Der Beitragssatz für 2024 wird Anfang November festgesetzt. Der Beitragsbescheid 2024 wird in der zweiten Novemberhälfte versandt.

Einen Vorschuss werden wir in 2024 erneut nicht erheben.

Weitere Informationen: