csm_banner_mitglieder_und_beitrag_f85f1c8bc7

Aktuelles zum Beitrag

Im jährlich festzusetzenden Beitragssatz spiegelt sich aufgrund des dem PSVaG gesetzlich vorgeschriebenen Finanzierungsverfahrens der Schadenaufwand eines Kalenderjahres wider. Der für die Höhe des Beitragssatzes ausschlaggebende Faktor ist die Schadenentwicklung.

Beitragssatz 2023

Der Aufsichtsrat des PSVaG hat in seiner Sitzung am 14. November 2023 dem vom Vorstand festgesetzten Beitragssatz für 2023 zugestimmt.

  • Der Beitragssatz für 2023 beträgt danach 1,9 Promille.
  • Für die seit 2021 ebenfalls insolvenzsicherungspflichtigen Pensionskassenzusagen beträgt der gemäß § 30 Abs. 2 BetrAVG erhobene Beitrag 1,5 Promille der auf diese entfallenden Beitragsbemessungsgrundlage.
  • Ein Vorschuss für 2024 wird derzeit nicht erhoben. Die Entscheidung über die eventuelle Erhebung eines Vorschusses wird im ersten Halbjahr 2024 getroffen.

Weitere Informationen: