Aktuelles zum Beitrag
Im jährlich festzusetzenden Beitragssatz spiegelt sich aufgrund des dem PSVaG gesetzlich vorgeschriebenen Finanzierungsverfahrens der Schadenaufwand eines Kalenderjahres wider. Der für die Höhe des Beitragssatzes ausschlaggebende Faktor ist die Schadenentwicklung.
Möglicher Beitragssatz 2026
Der festzusetzende Beitragssatz wird maßgeblich durch das bisherige und noch kommende, den PSVaG betreffende Insolvenz- und Kapitalmarktgeschehen des Jahres 2026 geprägt.
Die deutliche Steigerung des Leistungsaufwands im ersten Halbjahr lässt eine Steigerung des Beitragssatzes für das Jahr 2026 erwarten, so dass er über dem Vorjahreswert von 1,2 Promille liegen wird. Sofern der PSVaG im weiteren Jahresverlauf weitgehend von Großschadenereignissen verschont bleibt und es an den Kapitalmärkten nicht zu starken Verwerfungen kommt, wird der Beitragssatz unterhalb des langjährigen Mittelwertes von 2,5 Promille liegen.
Die Festsetzung des Beitragssatzes erfolgt Anfang November 2026. Der Beitragsbescheid wird in der zweiten Novemberhälfte versendet. Ein Vorschuss wird auch 2026 nicht erhoben.
Weitere Informationen:
- Mitglieder-Information 2026 (Rundschreiben zur Beitragssatzprognose von Juni 2026)
- Pressemitteilung zum Beitragssatz 2025
- Beitragssätze seit 1975
- Bankverbindung des PSVaG