Berechnung Ihres individuellen Jahresbeitrags
Beispiel für das Meldejahr 2024
Sie führen betriebliche Altersversorgung in Form von unmittelbaren Versorgungszusagen und Unterstützungskassenzusagen durch. Ihnen liegt deshalb mindestens ein Berechnungsnachweis für jeden Ihrer Durchführungswege zu dem aufgrund des gesetzlich geregelten Stichtagsprinzips für die Beitragserhebung 2024 maßgeblichen Bilanzstichtag 2023 vor.
Die darin ausgewiesenen Beitragsbemessungsgrundlagen ergeben in der Summe die für die Beitragserhebung zugrunde zulegende (Gesamt-) Beitragsbemessungsgrundlage. Im Online-Erhebungsbogen wird diese automatisch berechnet und im Formular in das Feld „Ihre Beitragsbemessungsgrundlage“ eingetragen ist. Wenn diese zum Beispiel 300.000,– Euro beträgt, ergibt sich durch Multiplikation mit dem Beitragssatz (0,40 Promille für das Meldejahr 2024) ein Beitrag in Höhe von 120,– Euro.
Übersicht: Beitragssätze seit 1975
Um Ausschläge der Beitragssätze nach oben abzumildern, steht eine Glättungsregelung zur Verfügung. Danach kann der Teil der jährlich erforderlichen Beiträge, der die des Vorjahres übersteigt, auf das laufende und die vier Folgejahre verteilt werden (Information zur Verteilung von Beitragsspitzen).
Außerdem kann in Jahren, in denen sich außergewöhnlich hohe Beiträge ergeben würden, zu deren Ermäßigung der Ausgleichsfonds in einem von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) zu genehmigenden Umfang herangezogen werden.